Oberste Geschossdecke dämmen


Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) stellt hohe Anforderungen an die Gebäudehülle, insbesondere auch an das Dach bzw. die oberste Geschossdecke. Ein sorgfältig gedämmtes Dach hält die Wärme im Haus und hilft sokräftig beim Energiesparen. Dabei spielt die Dachdämmung auch im Sommer eine große Rolle, denn ebenso wie die Kälte bleibt auch die große Hitze draußen. So spart man sich die Energie, die sonst für Klimageräte eingesetzt werden würde!


Wird der Dachboden nicht genutzt, so sollte man unbedingt die oberste Geschossdecke dämmen!
Hierbei handelt es sich um eine einfache und relativ preiswerte Dämm-Maßnahme, die keine große Anforderung an den Heimwerker stellt.
Bis zum 31.12.2011 müssen laut Energie-Einsparverordnung (EnEV) auch ungedämmte Dachböden, die eine Ausbaureserve darstellen mit einem Wärmeschutz versehen werden. Die Dämmung der obersten Geschossdecke in nicht begehbaren Dachgeschossen ist ja bereits Pflicht.
Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften sorgt die Dämmung der obersten Geschossdecke für einen hohen Wärmeschutz und ist daher unbedingt zu empfehlen!

Mineralfasermatten - Begehbare Dachbodendämmung

Für die Dämmung der obersten Geschossdecke gibt es verschiedene Möglichkeiten und Materialien. Wenn eine Nutzung des Dachgeschosses nicht vorgesehen oder auch nicht möglich ist, so kann man den Boden mit weichen Mineralfasermatten auslegen oder ausrollen. Für Dachböden, die noch genutzt werden gibt es die begehbare Dachbodendämmung (Dachbodendämmsysteme).

So der so: Das Dämmen der obersten Geschossdecke hilft effektiv beim Energiesparen und schont so den Geldbeutel!